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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Vergessen Sie nicht sich bei den Einwohnerdiensten abzumelden und innert 14 Tagen in der neuen Wohngemeinde anzumelden. Sie können den Wegzug entweder elektronisch über eUmzug melden oder persönlich bei uns vorbeikommen.

Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Meldebestätigung / Niederlassungsausweis
  • persönlicher Ausweis


Ausländische Staatsangehörige

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis


Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache am Schalter zwingend.

Preis

gratis

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