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Kaisten und ihre politischen Gebilde

ALLGEMEINES

Die Politik ist eine Herausforderung. Und dies nicht nur auf Kantons- oder Bundesebene. Besonders die Möglichkeit in der eigenen Gemeinde etwas zu erreichen, soll Ansporn sein, aktiv am Geschehen der Gemeinde teilzunehmen. Bilden Sie die Volksmeinung und so verhelfen Sie auch eigenen Anliegen zum Durchbruch - als Stimmberechtigte(r) an der Urne und in der Gemeindeversammlung oder darüber hinaus als aktives Mitglied einer politischen Partei (Ortsparteien).

Die Dorfpolitik wird hauptsächlich von der Bevölkerung und nicht nur vom Gemeinderat bestimmt. Als oberstes Organ der Gemeinde hat die Gemeindeversammlung über grössere Sachgeschäfte zu entscheiden. In der Regel wird die Gemeindeversammlung zweimal jährlich einberufen. So müssen jährlich das Budget, die Rechnung und der Steuerfuss der Politischen Gemeinde von der stimmberechtigten Bevölkerung genehmigt werden. Die Kompetenzen und Aufgaben der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates sind in der Gemeindeordnung geregelt.


GEMEINDEVERSAMMLUNG

Sämtliche in der Gemeinde Kaisten wohnhaften Stimmberechtigten haben das Anrecht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und als oberstes Organ über die wichtigsten Geschäfte zu entscheiden. Die Gemeindeversammlung wurde von früh her in die beiden folgenden Zuständigkeitsbereiche unterteilt:

Einwohnergemeinde
Für die meisten öffentlichen Aufgaben ist die Einwohnergemeinde zuständig. Sie entscheidet in Kaisten mit der Organisationsform der Gemeindeversammlung.

Ortsbürgergemeinde
Die Ortsbürgerkommission befasst sich primär mit den Themen Wald, Liegenschaften, Einbürgerungen, Finanzen und Vermögen sowie Kultur und Soziales. 
Die Kommission hat eine strategische, zukunftsgerichtete Aufgabe und erarbeitet zu Handen des Gemeinderates Entscheidungsgrundlagen. Sie verfügt über Fachkompetenz in den aufgeführten Themen.


GEMEINDERAT

Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde. Er ist verpflichtet, die Verwaltung der Gemeinde zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Der auf vier Jahre gewählte Gemeinderat trifft sich jeden zweiten Montagabend zu einer Sitzung, die im Gegensatz zur Gemeindeversammlung nicht öffentlich ist.


KOMMISSIONEN

Zur Entlastung des Gemeinderates sind für verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens Fachkommissionen tätig, die teilweise gesetzlich vorgeschrieben und vom Volk gewählt oder direkt vom Gemeinderat eingesetzt sind. Von besonderer Bedeutung für Kaisten ist die Schulpflege, der selbständige behördliche Kompetenzen übertragen sind. Der Volkswahl unterstehen ausserdem die Finanzkommission von Einwohner- und Ortsbürgergemeinde, die Steuerkommission und das Wahlbüro. Alle andern Kommissionen sind entsprechend den kommunalen Bedürfnissen vom Gemeinderat als ständige Kommissionen eingesetzt. Temporäre Kommissionen und Arbeitsgruppen begleiten befristete Aufgaben (z. B. Bauvorhaben) oder bereiten Grundlagen (z. B. Reglemente) vor.


ORTSPARTEIEN

Obwohl Kaisten mit der Gemeindeversammlung die direkteste Form der Demokratie einem Gemeindeparlament (Einwohnerrat) vorgezogen hat, erfüllen die politischen Ortsparteien eine wichtige Aufgabe. Sie werden vom Gemeinderat zu Gesprächen und zu Vernehmlassungen eingeladen. Mit ihren Veranstaltungen können die Ortsparteien insbesondere vor den Gemeindeversammlungen zur Meinungsbildung beitragen und sorgen mit Wahlvorschlägen für eine angemessene Vertretung verschiedener politischer Standpunkte in den Entscheidungsgremien der Gemeinde.