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Hundesteuer
Die Hundesteuer ist jeweils per 30. April fällig und kostet CHF 120.00. Die jährliche Rechnungsstellung erfolgt durch die Abteilung Finanzen.
Die Steuerpflicht eines Hundes beginnt im Alter von drei Monaten. Nach Ableben eines Hundes wird keine Steuer zurückerstattet.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 062 869 13 00 | gemeindekanzlei@kaisten.ch |