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Generelle Informationen
Resultate
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Gesamtergebnisse sind zu finden unter Kanton und Bund.
Abstimmungstermine
Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt (Jährliche Abstimmungstermine), welche hier zu finden sind.
Informationen zu Abstimmungen/Wahlen
Nebst den Webseiten von Bund, Kanton und Gemeinde gibt es eine allgemeine Informationsapp zu den Abstimmungen und Wahlen, welche der Bund lanciert hat: VoteInfo für Android und VoteInfo für iOS.
Zudem gibt es die Informationsplattform EasyVote, welche von Jugendlichen für Jugendliche konzipiert wurde.
Urne Öffnungszeiten
Wahl- und Abstimmungslokal ist in der Regel das Gemeindehaus. Die Urnenöffnungszeiten sind bei jeder Wahl und Abstimmung auf dem Stimmrechtsausweis angegeben.
Benützen Sie die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe!
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie sich bei den Einwohnerdiensten melden.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (nicht frankieren) oder es im Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen. Das Kuvert muss spätestens am Freitag per Post eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!) oder bis zum Ende der Urnenöffnungszeit in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen werden.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- Die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert liegen
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält